CD- DVD-Produktion mit Musik?
Bei eine CD/DVD-Produktion mit Musik, ist es notwendig bei der GEMA München, Direktion Industrie einen Lizenzantrag bzw. eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Produktion einzureichen.
GEMA Lizenzierungsgrundlagen
GEMA Freistellung.
Der Auftraggeber vor jeder Tonträgervervielfältigung ist verpflichtet, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträgerherstellung bei der Verwertungsgesellschaft einzureichen. Aufgrund der durch Rechtsprechung der GEMA zuerkannten Vermutung, dass Musikwerke zum GEMA - Repertoire gehören können, hat die GEMA einen hierauf gerichteten rechtlichen Anspruch, über jede Herstellung von CDs oder DVDs mit Musikinhalt informiert zu werden. Die GEMA wird sich bei lizenzpflichtigen Titeln bzgl. der Lizenzabrechnung mit Ihnen nach Anmeldung in Verbindung setzen.
Der Kunde erhält von der zuständigen Verwertungsgesellschaft eine Freistellung. Nach erhalt von Ihre GEMA Freistellung wird die Ware ausgeliefert.
Produktion mit Software?
Verwenden Sie Software für Ihre Scheibe? (z.b Acrobat Reader, Internet Explorer, Media Player etc.) Dann brauchen Sie für jede verwendete Software bestätigte lizenzverträge. Informationen über Lizenzverträge erhalten Sie bei der Lizenzinhaber (Softwarehersteller) oder End User Licence Agreement. Ohne dieser information ist produktion von ihre CD/DVD mit dieser datei nicht möglich.
|